Wir arbeiten Truppweise!!
Während es nur einen Einsatzleiter gibt, arbeiten Feuerwehrleute nicht alleine an einem Auftrag. Hier heißt es dann „Truppweise arbeiten!“.
Auch das „Truppweise arbeiten“ kommt aus einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 3 der Feuerwehr.
Hier wird schon in der ersten Truppausbildung das Arbeiten in der Staffel oder der Gruppe ausgebildet. Dabei die Tätigkeiten im Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp. In der Regel zwei Personen. Eine Person führt und unterstützt der anderen bei den Aufgaben, die zu erledigen sind.
Ausgegebene Anordnungen und Befehle werden durch den Truppführer/ die Truppführerin wiederholt und anschließend ausgeführt.
Ein Strahlrohr wird nie alleine gehalten, der Aufbau einer Schlauchleitung erfolgt in einer vorgegebenen Richtung und jede Person in diesem Trupp hat seine feste Aufgabe.
Die Vorgaben gem. der FwDV 3 und die immer wiederkehrenden Ausbildung sorgen dann dafür, dass in einem Einsatzfall jede Person bei der Feuerwehr weiß was sie für einen Auftrag hat und welche Materialien sie dazu braucht.
So sind die Aufgaben der Trupps fest definiert:
Der Angriffstrupp führt zuerst die Rettung durch; der Wassertrupp sorgt für eine schnelle und ausreichende Wasserversorgung und der Schlauchtrupp unterstützt die anderen beiden Trupps in der Ausführung ihrer Aufträge. Fehlen Personen so ist auch hier die Aufgabenverteilung festgelegt und keine Aufgaben wird vergessen.
Kommt es zu einem Brandeinsatz und es muss Atemschutz getragen werden, so ist auch hier die Aufgabenverteilung festgelegt. Hier kann es dann auch mal dazu kommen, dass aus einem 2er-Trupp ein 3er oder 4er-Trupp erstellt wird, weil es die Lage so erfordert. In der Regel ist ein Trupp aber zwei Personen.
Link zum Download der FwDV 3 (NABK)