Diese wichtige Antwort gleich vorweg genommen: Ja, die Ortsfeuerwehr Stadtoldendorf ist mit ihrer Ausstattung sowie ihren derzeit aktiven Mitgliedern schlagkräftig und bei Einsätzen rechtzeitig vor Ort, um in Notlagen helfen zu können. Doch warum stellen wir uns diese Frage überhaupt?
In Zeiten, wo alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, machen entsprechende Vorschriften auch vor der Feuerwehr nicht Halt. Natürlich muss auch eine Freiwillige Feuerwehr gewisse Anforderungen erfüllen und innerhalb einer bestimmten Frist am Einsatzort eingetroffen sein und erste Maßnahmen unternommen haben. Diese Anforderungen schreibt zum einen der Gesetzgeber vor, um damit sicherzustellen, das Feuerwehren leistungsfähig genug sind, im Ernstfall rechtzeitig und ausreichend helfen zu können. Zum anderen sind derartige Regelungen und Maßgaben nun aber auch in einem Feuerwehrbedarfsplan festgeschrieben, den die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf als Träger der Freiwilligen Feuerwehr nun erstmalig herausgegeben hat. Im Rahmen eines Dienstabends der Ortsfeuerwehr Stadtoldendorf wurde der Bedarfsplan vorgestellt und diskutiert.
Hilfsfrist: Auf jede Minute kommt es an
Wurde die Feuerwehr alarmiert, drängt meist die Zeit. Natürlich gibt es auch weniger kritische Feuerwehreinsätze, bei denen nicht gleich Menschenleben in Gefahr oder bedeutende Sachgüter bedroht sind. Bei der Zeitberechnung geht man aber von schwerwiegenden Einsätzen aus, etwa einen Wohnungsbrand oder einem schweren Verkehrsunfall. Hier zählt jede Minute, maximal zehn Minuten hat die Feuerwehr, um in dieser sogenannten Hilfsfrist am Einsatzort einzutreffen. Der Zeitraum beginnt bereits mit der Alarmierung der jeweils zuständigen Ortsfeuerwehr und endet erst mit dem Eintreffen der alarmierten Kräfte am Einsatzort sowie ersten Erkundungsmaßnahmen.
Eine stramme Vorgabe, denn schließlich ist eine Freiwillige Feuerwehr im Gegensatz etwa zu einer Berufsfeuerwehr nicht rund um die Uhr besetzt. Nach einer Alarmierung müssen die Feuerwehrmitglieder erst von zuhause oder ihrem Arbeitsplatz den Weg zur Feuerwehr antreten, sich dort ausrüsten, mit den Einsatzfahrzeugen ausrücken und dann zum Einsatzort hinfahren. Innerhalb von zehn Minuten muss die erste Einheit der Feuerwehr schließlich am Einsatzort eintreffen und bereits tätig geworden sein. Diese sogenannte Hilfsfrist muss statistisch gesehen in 90 Prozent aller Fälle auch tatsächlich erreicht werden, damit die jeweilige Feuerwehr als einsatzfähig bezeichnet werden darf. Die zweite Einheit, also ein weiteres Einsatzfahrzeug, muss spätestens fünf Minuten später vor Ort sein, also innerhalb von 15 Minuten nach der Alarmierung.
Standorte und Mitgliederzahlen noch zeitgemäß?
Vielerorts hat man in den vergangenen Jahren Mitgliederschwund zu verzeichnen gehabt. Auch hat sich die Gesellschaft merklich dahingehend verändert, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich im ehrenamtlichen Dienst der Feuerwehr zu engagieren. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Nachwuchsförderung für eine Ortsfeuerwehr: In der Stadt Stadtoldendorf ist man hier glücklicherweise mit einer Jugend- (ab 10 Jahren) und sogar einer Kinderfeuerwehr (ab 6 Jahren) sehr gut aufgestellt. Dennoch sieht es nicht bei allen Ortsfeuerwehren rosig aus: Insbesondere kleinere Ortschaften haben meist damit zu kämpfen, keine ausreichende Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften sicherstellen zu können, geschweige denn genügend Atemschutzgeräteträger vorzuhalten. Heutzutage arbeiten nur noch wenige Menschen direkt im Ort, viele sind Pendler oder müssen zumindest in eine größere Nachbarstadt, um dort zu arbeiten.
Für eine ausreichende Sicherheit soll dieses aber kein Hindernis sein: Bei Einsätzen werden immer auch weitere Ortsfeuerwehren alarmiert, um die Hilfsfristen sicherzustellen und schnell vor Ort zu sein. Das bedingt natürlich dann auch gelegentlich einmal, dass bei einer vermeintlich „kleinen Sache“ gleich fünf Ortsfeuerwehren und 50 Einsatzkräfte vor der Tür stehen, worüber sich manche Bürger oftmals wundern mögen. Hierfür wurden sieben sogenannte Feuerwehrbereiche gebildet, die aus zwei bis vier Ortsfeuerwehren bestehen und bei einem Einsatz sowie auch in der Aus- und Weiterbildung eng zusammen arbeiten.
Notwendige Investitionen in die Sicherheit
Festgestellt wurde, dass einige Feuerwehrgerätehäuser nicht mehr dem heutigen Stand und den heute geltenden Normen entsprechen. Das älteste Feuerwehrhaus in der Samtgemeinde (Lüerdissen) beispielsweise wird seit 1949 als Gerätehaus genutzt – ein stolzes Alter. Das Feuerwehrhaus in Stadtoldendorf wird zumindest als „bedingt bedarfsgerecht“ bezeichnet, sodass auch hier in naher Zukunft vermutlich Investitionen notwendig werden. Weiterhin müssen auch einige Einsatzfahrzeuge demnächst durch modernere ersetzt werden. In der Stadt Stadtoldendorf haben die Investitionen der Samtgemeinde der vergangenen Jahre dazu beigetragen, dass der Fuhrpark bereits auf einem guten Stand ist. Doch auch die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte muss regelmäßig ausgetauscht werden und das samtgemeindeweit. Dies alles sorgt dafür, dass die Samtgemeinde allein in den kommenden vier Jahren rund zwei Millionen Euro in den Brandschutz investieren muss. Dies ist aber eine Investition in die Sicherheit der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger und dürfte damit gut angelegtes Geld sein.
Die aktuelle Fassung des Feuerwehrbedarfsplans, die durch den Samtgemeinderat genehmigt wurde, kann nachfolgend eingesehen werden.
Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Feuerwehrbedarfsplan_der_SG_Eschershausen-Stadtoldendorf