CORONA verändert unsere Gesellschaft von Tag zu Tag. Sie macht auch vor der Feuerwehr nicht Halt. Veranstaltungen in der Feuerwehr finden derzeit nicht mehr statt, Einsätze werden unter strenger Einhaltung der Hygiene durchgeführt und auch die Ausbildung musste unter den vorherrschenden Bedingungen unterbunden werden oder kann derzeit unter zahlreichen Auflagen eingeschränkt durchgeführt werden.
Gesetzliche Vorgaben führen aber dazu, dass die ein oder andere Unterweisung oder Ausbildung nicht ohne weiteres ausfallen kann. Dies ist im besonderen Maße für all die Feuerwehrangehörigen, welche die Tauglichkeit besitzen als Atemschutzgeräteträger eingesetzt zu werden.
Dazu gehören einmal jährlich der sog. Leistungsnachweis in einer Atemschutzübungsstrecke, bei welchem eine bestimmte Belastung, unter maximaler Ausnutzung des vorhandenen Luftvorrates zu erbringen ist. Weiterhin eine theoretische Unterweisung in die Grundsätze des Atemschutzeinsatzes und zu Guter Letzt noch eine Einsatzübung unter realen Bedingungen, wenn es keine Möglichkeit gegeben hat an einem entsprechend qualifizierten Einsatz teilzunehmen. All dies natürlich, wenn auch der Gesundheitszustand der Person in Ordnung ist und eine entsprechende Untersuchung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen vorliegt. (die sog. G 26.3)
Untersuchungen finden unter den Bedingungen von CORONA statt, theoretische Ausbildungen können durchgeführt werden und den ein oder anderen Einsatz unter Atemschutz kann der atemschutztragende Angehörige auch aufweisen. Aber was ist mit der jährlichen Belastungsübung der Atemschutzgeräteträgerinnen und -trägern? Werden diese nicht Bestandteile nicht durchgeführt, so sind die Feuerwehrangehörigen nicht mehr einsatztauglich.
An der Ausbildungsstätte des Landkreises ist dies derzeit nur schwer durchführbar, da die Auflagen der Hygiene und zur Durchführung nicht so umsetzbar sind, wie es für sinnvoll erscheint. Deshalb haben die Samtgemeinden im Landkreis die Möglichkeit erhalten, die Belastungsübungen, unter Berücksichtigung den gesetzlichen Grundlagen, durchzuführen, da es in den Feuerwehrstützpunkten zum Teil möglich ist und aufgrund der räumlichen Situation „luftiger“ durchgeführt werden kann.
So auch an diesem sehr heißen Tag im August. 36 Grad Außentemperatur und eigentlich die ideale Umgebungstemperatur für einen Atemschutzgeräteträger.
Die Ortsfeuerwehr verfügt über die Möglichkeit der Nutzung einer sog. Endlosleiter und eines Schlaghammers.
Weitere Belastungsanteile konnte am nahegelegenen Spielplatz umgesetzt werden. Mit einem abschließenden Gang durch die Innenstadt von Stadtoldendorf war die halbstündige Belastung durchgeführt und führte neben den ein oder anderen Schweißperlen, auch für eine Abwechslung in der Ausbildung. Aufgrund der Temperaturen wurde auf einen Teil der Schutzausrüstung verzichtet. Die Belastung war so schon sehr hoch!!
Nach dem Belastungsgang wurde reichlich alkoholfreie Getränke eingenommen um den Flüssigkeitshaushalt wieder ein wenig auszugleichen.
Mit dieser Maßnahme sind nun wieder 12 Feuerwehrangehörige weiterhin für den Atemschutzeinsatz tauglich.
Dieses Prozedere und die Art der Durchführung wird uns in diesen Zeiten wohl noch ein wenig länger erhalten bleiben. Wann der nächste Termin durchgeführt wird, ist noch offen. Es zeigt aber, dass dies mit ein wenig Kreativität und den entsprechenden Gerätschaften auch als Notlösung anderweitig möglich ist.
Was nicht heißen soll.
Werden sich die Bedingungen ändern, wird die jährliche Belastungsübung wieder an der Feuerwehrtechnischen zentrale in Holzminden durchgeführt.