Datum: 9. Januar 2019 um 19:01 Uhr
Alarmierungsart: FK Groß
Dauer: 2 Stunden 29 Minuten
Einsatzart: FEU
Einsatzort: Braak
Einsatzleiter: OrtsBm Braak
Mannschaftsstärke: Stdorf: 34, Gesamt: 89
Fahrzeuge: ELW1 , LF20 , TLK , HLF20
Weitere Kräfte: Gemeindebrandmeister, OF Braak, OF Heinade, OF Hellental, OF Merxhausen, Polizei, Rettungsdienst, RTW JUH, Stv. Gemeindebrandmeister
Einsatzbericht:
Die Ausbreitung eines Fettbrandes in einer Küche hat am Abend die Feuerwehren rund um Braak auf den Plan gerufen.
Bei widrigen Wetterverhältnissen war auch die Anfahrt mit Vorsicht durchzuführen.
Für den Löschzug Braak, Heinade, Merxhausen, Hellental und für die Ortsfeuerwehr Stadtoldendorf wurde am Abend Großalarm ausgelöst. Grund war eine gemeldetes Feuer in einer Küche in Braak. Die ersten Einsatzkräfte trafen an der Brandstelle ein und konnten vier in dem Haus gemeldete Personen betreuen, die sich bereits selbst aus dem Haus in Sicherheit gebracht hatten. Nach Befragung und weiterer Erkundung konnte festgestellt werden, dass sich der Brand auf die Küche ausgebreitet hatte. Mehrere Trupps unter Atemschutz wurden, unter der Leitung des Ortsbrandmeister aus Braak, im Innenangriff eingesetzt, um das Feuer in der Küche zu löschen sowie das gesamte Haus wieder Rauchfrei zu bekommen.
Das Feuer wurde in der Küche u.a. mit der Wärmebildkamera lokalisiert und gelöscht. Aufgrund der Brandintensität wurde die Zwischendecke in der Küche heruntergenommen und vorhandene Brandnester abgelöscht. Nachdem das Feuer gelöscht worden war, konnte der Rest des Hauses mit einem Elektrolüfter vom Rauch befreit werden.
Vor Ort waren mehrere Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Johanniter Unfallhilfe. Sie betreuten eine leicht verletzte Person, die versucht hatte das Feuer in der Entstehungsphase zu löschen. Ebenso standen die Rettungskräfte zur Sicherung der im Innenangriff eingesetzten Einsatzkräfte zur Verfügung.
Zur weiteren Brandwache verblieb am Abend die Ortsfeuerwehr Braak an der Einsatzstelle. Die betroffene Wohnung wurde durch die Polizei beschlagnahmt. Eine Nutzung der Küche und angrenzender Räume kann erst nach Freigabe und Entsorgung des Brandgutes und Reinigung der mit Rauch beaufschlagten Einrichtungsgegenstände erfolgen.