(Pressebericht von www.rauchmelder-lebensretter.de)
„Rauchmelder retten Leben, aber Studien belegen: nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ist ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei retten Rauchmelder in Deutschland pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020. Auch die im März dieses Jahres veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden. Doch trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung ist bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie von Ei Electronics. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.
20 Jahre Aufklärungsarbeit und viel erreicht
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ kann zugleich auf große Erfolge ihrer 20jährigen Informationskampagne verweisen: Die Aufklärungsarbeit gemeinsam mit vielen Partnern und die zum Jahresende nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass laut einer Innofact Kurzumfrage von Techem 91 % der Mieter in Deutschland durch ausreichend Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch geschützt sind. Im Vergleich: Während 84 % der Eigenheimbesitzer zumindest einen Rauchmelder angebracht haben, haben nur 50 % Rauchmelder in allen vorgeschriebenen Räumen installiert (befragt wurden alle Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen, Berlin und Brandenburg)*.
*Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung Ende 2020 ausläuft und in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neubauten.
Rauchmelderpflicht in Niedersachsen – so ist sie geregelt
In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.
Was sagt Eure Feuerwehr dazu?
Auch aus Sicht der Ortsfeuerwehr Stadtoldendorf können wir die Installation von Rauchmeldern nur begrüßen.
Wenngleich der ein oder andere Einsatz, aufgrund von Fehlalarmen wegen leerer Batterien oder Baustellenstaub zunehmen, dennoch überwiegt der eigentliche Sinn: Die Lebensrettung!!!
Rauch können Sie während des Schlafens nicht wahrnehmen, Ein Entstehungsbrand wird noch früher erkannt und kann damit den möglichen Schaden deutlich reduzieren.
Also wenn Sie noch keine Rauchmelder installiert haben, wird es höchste Zeit.
Bei einem Schadensfeuer oder gar einer Verletzung von Personen prüfen die zuständigen Versicherungen übrigens ob es durch einen Rauchmelder zu einer Verringerung oder Verhinderung des Schadensausmaßes gekommen wäre. Fehlt ein Rauchmelder, zahlt die Versicherung wohlmöglich nicht.
Die 5 größten Irrtümer
– Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
– Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.
– Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
– Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.
– Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.