Wohnung verqualmt: Brennende Waschmaschine im Keller

Datum: 6. Januar 2021 um 14:57 Uhr
Alarmierungsart: FK Groß
Dauer: 2 Stunden 3 Minuten
Einsatzart: FEU 
Einsatzort: Lenner Str.
Einsatzleiter: OrtsBM Stadtoldendorf
Mannschaftsstärke: 57
Fahrzeuge: ELW1 , LF20 , TLK , HLF20 , LF20KatS , MZF , MTW (1) rot 
Weitere Kräfte: Energieversorger, Notarzt, OF Deensen, OF Lenne, Polizei, Rettungsdienst, Stv. Gemeindebrandmeister


Einsatzbericht:

Eine brennende Waschmaschine hat am frühen Mittwochnachmittag für ein Großaufgebot an Einsatzkräften in Stadtoldendorf gesorgt. In einem Einfamilienhaus brannte in einem Kellerraum eine Waschmaschine, nur durch einen Zufall wurde das Feuer durch die Bewohner entdeckt, die schließlich sofort die Feuerwehr alarmierten.

Unter Atemschutz ging der erste Trupp in den Keller vor und löschte die lodernde Waschmaschine, die unterdessen schon für eine Verqualmung in weiten Teilen des Wohnhauses gesorgt hatte. Über ein Kellerfenster wurde eine Abluftöffnung geschaffen, um mittels eines Hochdrucklüfters den Keller von Rauch zu befreien. Es entstand Sachschaden, das Wohnhaus ist vorübergehend nicht bewohnbar. Bei dem Feuer wurde eine Person leicht verletzt.

Für die Dauer des Einsatzes musste die Lenner Straße im Bereich der Einsatzstelle zeitweise voll gesperrt werden, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.

Die Freiwillige Feuerwehr Stadtoldendorf weist regelmäßig auf die geltende Rauchmelderpflicht in Niedersachsen hin. Demnach sind in Wohnhäusern die Eigentümer oder Vermieter für die Installation von Rauchwarnmeldern verantwortlich, während sich beispielsweise Mieter um den Austausch von Batterien etc. kümmern müssen. Rauchmelder retten weltweit tagtäglich Leben, sodass die Feuerwehren immer wieder darauf hinweisen, die „kleinen Retter“ auch an der Zimmerdecke zu installieren. Haben Sie schon in allen Wohn- und Schlafräumen und in den Fluchtwegen Rauchwarnmelder an der Decke?

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